Einzelunternehmen gründen firma

Alles zur Gründung als Einzelunternehmen

Vor- und Nachteile des Einzelunternehmen, sowie praktische Tipps zur Gründung.

Der Begriff „Einzelunternehmer“ zählt ebenfalls zu einer offiziellen Rechtsform, und ist klar abgrenzbar gegenüber einer Ein-Person-Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise einer AG oder UG. Der große Vorteil dieser Rechtsform liegt darin begründet, dass sie schnell, günstig und unbürokratisch umgesetzt werden kann. Darüber hinaus musst du keinen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, da du alleine dein eigener Chef bist und entsprechend administrative Aufgaben als Inhaber übernimmst.

Gesonderte Kategorien und Pflichten

Grundsätzlich lassen sich EinzelunternehmerInnen in drei Kategorien einteilen, die allesamt verschiedene Rechten und Pflichten haben. Hier stellen wir euch kurz die wichtigsten Individuellen Punkte zusammen. Die nachfolgenden Kapitel sind dann eher allgemein gültig:

  1. Zum einen fallen Freiberufler unter der Kategorie der EinzelunternehmerInnen. Freiberuflich tätig bist du beispielsweise als Arzt, Architekt, Künstler oder Autor. Als solcher, bist du kein Gewerbetreibender und musst demzufolge auch kein Gewerbe anmelden. Deshalb genügt für die Anmeldung ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Anschließend erhältst du vom Finanzamt die Unterlagen zur steuerlichen Erfassung. Für die Buchführung genügt die Einnahmenüberschussrechnung.
  2. Zur zweiten Kategorie gehörst du als Kaufmann. Hierbei bist du verpflichtet ein Gewerbe anzumelden und dich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Bei der Namenswahl deines Unternehmens bist du relativ frei und kannst Fantasienamen ebenso nutzen wie Abkürzungen. Nach der Gewerbeanmeldung meldest du dich dann ebenfalls bei dem Finanzamt zur steuerlichen Erfassung. Ab der Betriebsaufnahme bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet. Zu diesem Themenbereich haben wir auch nochmals einen weiterführenden Artikel veröffentlicht. Für den Eintrag in das Handelsregister musst du die folgenden Informationen angeben: Name des Geschäftsführers, Anschrift des Unternehmens, der Name des Unternehmens, die Höhe des Kapitals sowie die Rechtsform und das Tätigkeitsfeld.
  3. Alle anderen Tätigkeiten (also abgesehen von einem Freiberufler und vom Kaufmann) gelten im klassischen Sinne als EinzelunternehmerIn. Bei der Namensfindung bist du hier recht eingeschränkt und musst deinen Vor- und Nachnamen mit einbringen. Als Zusatz ist noch ein branchenüblicher Begriff gestattet, wie beispielsweise „Backstube Klaus Müller“. Je nach Branche ist bei der Gewerbeanmeldung eine entsprechende Gewerbeerlaubnis noch von Nöten. Deine Daten werden nach der Anmeldung an das zuständige Finanzamt gesandt. Nach der steuerlichen Erfassung kannst du deinen Betrieb eröffnen. Für die Buchführung genügt eine Einnahmenüberschussrechnung, außer deine Einnahmen übersteigen 600.000 Euro, dann bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet. Außerdem bist du unmittelbar nach der Gründung dazu verpflichtet der zuständigen Berufsgenossenschaft beizutreten. Diese Genossenschaft ist grundsätzlich Unfallversicherungsträger für dein Unternehmen und deren Angestellten.

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich sind Einzelunternehmen dadurch gekennzeichnet, dass du als alleiniger Inhaber mit deinem Unternehmen regelmäßig eine Gewinnabsicht verfolgst. Wichtig sei bereits an dieser Stelle erwähnt: Du bist stets Inhaber, nicht Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer ist ein definierter Begriff der bei Personengesellschaften, wie einer GmbH oder GbR genutzt wird. Eine falsche Verwendung kann in diesem Kontext abgemahnt werden. Natürlich kannst du auch als Einzelunternehmen Mitarbeiter bei Bedarf einstellen. Ab einer gewissen Unternehmensgröße empfiehlt es sich sogar, dann die Rechtsform beispielsweise in eine GmbH zu transformieren. Bis dahin bist und bleibst du aber allein verantwortlich, auch bei Schäden die deine Mitarbeiter verursacht haben. Eine Einstellung und die zu übertragenden Aufgaben sollten also streng abgewogen werden. Wenn du in dieser Rechtsform also unternehmerisch tätig sein möchtest, solltest du natürlich auch ein Businessmodell vorab erarbeitet haben. Kalkuliere basierend auf deiner Ausbildung und beruflichen Erfahrungen vorab, ob du ein tragfähiges Geschäftsmodell hast, bei dem die zu erwarteten Einnahmen realistisch kalkuliert sind. Viele EinzelunternehmerInnen wagen zu ungeplant den Weg in die Selbstständigkeit, ohne sich vorab über die Kundenakquise, Preisgestaltung und notwendigen Kosten Gedanken gemacht zu haben. Insbesondere bei dem medialen Außenauftritt mit einem Googleeintrag, einer Website und Webshop können auch wir euch gerne beraten.

Benötigtes Startkapital

Ein Startkapital ist bis auf die Gebühren für die Gewerbeanmeldung (bis zu 60€) nicht notwendig. Dafür trägst du allerdings auch das komplette ökonomische Risiko und bist sowohl mit deinem betrieblichen und privaten Vermögen haftbar. Im Falle eines Schadenfalles ist es daher unbedingt ratsam, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Branchen ist dies sogar verpflichtend. Solltest du oder dein Mitarbeiter beispielsweise als Handwerker einen Schaden unabsichtlich verschuldet haben, der zu Verzögerungen führt, kann eine entsprechende Schadensersatzklage vom Kunden zur sofortigen Insolvenz führen. Deswegen raten wir natürlich nicht von dieser Rechtsform ab, aber kalkuliere stets das Risiko durch und schließe die entsprechenden Versicherungen ab.

Geschäftskonto

Du solltest in jedem Fall ein Geschäftskonto eröffnen. Dieses Konto benötigst du für die Buchhaltung all deiner Ein- und Ausgaben. Spätestens wenn du offiziell Kontakt mit den Behörden und Ämtern aufnimmst, wirst du stets um die Angabe der korrekten Kontodaten gebeten. Dieses Konto nutzt du dann auch für deine Rechnungen, die du entsprechend an die jeweiligen Kunden zusendest. Eine Übersicht der möglichen Banken zur Geschäftskontoeröffnung findest du hier:

Geldeingang p.m.
Euro
∅ Guthaben:
Euro
Zusatzoptionen:
ec-Karte
Kreditkarte
Nur Filialbanken
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Zahlungseingang: 3000 € / Guthaben: 5000 €
FYRST Fyrst Base
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
Wallester Business Wallester Free
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
Vivid Money Standard
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
Tide Geschäftskonto
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
FYRST Gründerkonto
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • 4,00 € beleghaft
* Werte für gewählten Zeitraum, die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Zinssätze vom 16.11.2024. Alle Angaben ohne Gewähr, © financeAds.net
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Gewerbeanmeldung

Wie bereits erläutert sind je nach Branche diverse Unterlagen für die Gewerbeanmeldung notwendig. Besorge dir also vor der Anmeldung all jene Dokumente; einschließlich der Gewerbeerlaubnis. Mit deinem Personalausweis kannst du anschließend beim Gewerbeamt dein Unternehmen anmelden. Nach der Prüfung der Unterlagen werden die erhobenen Daten automatisch an das Finanzamt gesandt. Du erhältst dann die benötigten Unterlagen für die steuerliche Erfassung. Beim Ausfüllen der Unterlagen musst du unter anderem deine geplanten Einnahmen realistisch angeben. Auf Grundlage dessen wird nämlich die Vorauszahlung der Gewerbesteuer ermittelt. Es ist ratsam, diese auch realistisch zu kalkulieren, damit nach der Steuererklärung keine große Nachzahlung verlangt wird. Im schlimmsten Fall hast du deine Einnahmen nämlich wieder vor der Versteuerung für Investitionen ausgegeben und kannst somit der steuerlichen Pflicht nicht mehr nachkommen. Abgesehen von der Gewerbesteuer, musst du noch die Umsatzsteuer (außer als Kleinunternehmer) und die Einkommenssteuer (plus Solidaritätszuschlag) abführen. Für die Buchführung genügt eine Einnahmenüberschussrechnung, außer deine Einnahmen übersteigen 600.000 Euro, dann bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die doppelte Buchführung haben wir auch in einem weiteren Artikel näher beleuchtet.

Eintrag in die Berufsgenossenschaft

Wenn die Anmeldung beim Gewerbeamt abgeschlossen ist und du auch steuerlich durch das Finanzamt erfasst wurdest, bist du unmittelbar dazu verpflichtet, dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Diese ist für dich und deinen Mitarbeitern jeweils Unfallversicherungsträger und ist im Kern damit beschäftigt, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch gesonderte Schulungen und Arbeitsschutzmaßnahmen zu verhindern. Die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft ist abhängig von der jeweiligen Branche bzw. dem Tätigkeitsfeld. Hierfür muss jeweils eine individuelle Recherche erfolgen.

Und dann loslegen

Ab dann liegt der Erfolg in deinen Händen. Dies waren alle formalen Schritte zur Unternehmensgründung. Sei dir bewusst, dass du je nach Entwicklung deines Unternehmens stets auch die Rechtsform wechseln kannst. Eine Überführung in eine GmbH beispielsweise ist jederzeit möglich, unterliegt dann aber auch den Auflagen einer GmbH Gründung. Falls dich dieses Thema ebenfalls interessiert, kannst du hier gerne weiterlesen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wird ein Stammkapital benötigt?

Nein, die Gründung ist sehr unbürokratisch und es wird kein Stammkapital benötigt.

Muss ich mit meinem privaten Vermögen als Einzelunternehmer haften?

Ja, als Einzelunternehmer bist du uneingeschränkt auch mit deinem Privatvermögen bei einem Schadens- oder Insolvenzfall haftbar. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter den Schadensfall verursacht haben. Als Gründer trägst du stets die Verantwortung.

Wo muss ich mich als Einzelunternehmer eintragen lassen?

Zunächst wird dein Unternehmen vom Gewerbe- und Finanzamt erfasst. Darüber hinaus müssen Kaufleute als Einzelunternehmer noch in das Handelsregister aufgenommen werden

Welche Steuern habe ich als Einzelunternehmer zu zahlen?

Du bist zur Abgabe der Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag, bzw. unter Umständen zur Lohnsteuer und Kirchensteuer als Einzelunternehmer verpflichtet.

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