FreiberuflerIn startup smart

Als Freiberufler tätig werden

Hier erfährst du alles zu den Vor- und Nachteilen eines Freiberuflers.

FreiberuflerInnen fallen unter der Rechtsform der EinzelunternehmerInnen. Ihr Tätigkeitsfeld ist durch ein besonders hohes Maß an freier, geistiger und kreativer Schöpfung geprägt. Typische VertreterInnen sind z.B. ArchitektenInnen, aber auch AutorenInnen oder KünstlerInnen. Sie gehören damit zu den sogenannten Katalogberufen. Die Liste aller möglichen Katalogberufe haben wir dir hier zusammengefasst und sind unter §18 EStG einsehbar. Schlussendlich entscheidet final aber das Finanzamt, ob sie bei der steuerlichen Erfassung dein Tätigkeitsfeld den Freiberuflern zuordnen. Es kann auch sein, dass das Finanzamt Belege für die Qualifikation deiner Tätigkeit einsehen möchte. Sollte dein Tätigkeitsfeld nicht der Freiberuflichkeit zugewiesen werden, musst du ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden; als FreiberuflerIn entfällt dieser Aspekt sonst. Das reine Aufgabenspektrum lässt sich in zwei Aspekte einteilen. So kann man freiberuflich natürlich auch als freier MitarbeiterIn bei einer Firma angestellt sein und für ein konkretes Projekt oder für die Umsetzung von einem Auftrag angeheuert werden. Darüber hinaus sollte man als FreiberuflerIn aber natürlich auch selbstständig eigene Projekte verfolgen und umsetzen, mit denen eine Gewinnabsicht langfristig verfolgt wird.

Haftungsansprüche bei Freiberuflern

Wenn also das Tätigkeitsfeld feststeht und auch ein Businessplan vorhanden ist (also eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Einnahmen im Verhältnis der verwendeten Ausgaben für Materialien und sonstigen Ressourcen), bedarf es noch der Anmeldung beim Finanzamt. Nach der Prüfung deiner Unterlagen, wird dir dann eine Steuernummer zugesandt, die zum einen für die steuerliche Erfassung notwendig ist, zum anderen aber natürlich auch von dir genutzt werden kann für die Erstellung von Rechnungen. Das bedeutet natürlich, dass du auch als FreiberuflerIn mit Finanzen umgehen musst und so empfiehlt es sich auch ein gesondertes Geschäftskonto für dich als FreiberuflerIn einzurichten. Eine mögliche Aufstellung der Banken, die dir dabei behilflich sind, haben wir hier zusammengestellt:

Geldeingang p.m.
Euro
∅ Guthaben:
Euro
Zusatzoptionen:
ec-Karte
Kreditkarte
Nur Filialbanken
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Zahlungseingang: 3000 € / Guthaben: 5000 €
FYRST Fyrst Base
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
Wallester Business Wallester Free
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
Vivid Money Standard
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
Tide Geschäftskonto
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
FYRST Gründerkonto
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • 4,00 € beleghaft
* Werte für gewählten Zeitraum, die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Zinssätze vom 16.11.2024. Alle Angaben ohne Gewähr, © financeAds.net
In Kooperation mit financeAds: Datenschutzhinweise

Hinsichtlich den Haftungsansprüchen bei Freiberuflern schreibt die gesetzliche Regelung vor, dass diese im Schadensfall mit dem gesamten Privatvermögen auch haften. Dieser Aspekt sollte bei der alltäglichen Arbeit nicht unterschätzt werden. Gerade als kreativ tätige Person kann es passieren, dass unbewusst z.B. Lizenzen verletzt werden. Gerade wenn ein AutorIn beispielsweise den Namen von einem Bekannten Charakter verwendet und auch publiziert, kann es passieren, dass der ursprüngliche UrheberIn es hier zu einem Lizenzstreit kommen lässt und entsprechend Schadenersatz fordert. In solch einem Fall würdest du also mit deinem Privatvermögen dann auch haften. In Einzelfällen sollte daher geprüft werden, ob möglicherweise eine andere Rechtsform (vielleicht auch in Kombination mit anderen Gesellschaftern) geeigneter wäre, bei der eine Haftung nur über das Stammkapital erfolgt. Bei der finalen Entscheidung können wir dich auch gerne beraten. Kontaktiere uns dafür einfach über ein Formular.

Steuerliche Abgaben

Grundsätzlich hat die Rechtsform der Freiberufler auch eine Menge Vorteile. So ist sie zum einen sehr unbürokratisch gründbar und man ist lediglich zu einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung verpflichtet. Als steuerliche Belastung musst du die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und den Solidaritätszuschlag abführen. Von der Umsatzsteuer bist du hingegen befreit, solltest du Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen. Dafür haben wir auch noch mal gesondert einen Artikel verfasst, bei dem du dir hier die wichtigsten Aspekte der Kleinunternehmerregelung anschauen kannst.  Zudem muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden und es muss auch keine Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Unter einem Umsatz von 22.000 Euro genügt sogar eine einfache Einkommensteuererklärung. Es ist also verpflichtend, alle Belege für die Ausgaben als auch die Einnahmen entsprechend aufzuführen. Eine Einzahlung in die Rentenversicherung kann von Freiberuflern freiwillig erfolgen, grundsätzlich sind sie von den Beiträgen eigentlich befreit. Für einige FreiberuflerInnen ist allerdings eine Standeskammer zuständig, deren Mitgliedschaft verpflichtend ist z.B. bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Architekten. Für Künstler ist die Künstlersozialkasse verantwortlich, die auch Aufgaben der Kranken und Pflegeversicherung übernimmt. 

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann muss meine Freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden

Spätestens 4 Wochen nachdem du unternehmerisch arbeitest, musst du das Finanzamt informieren. Andernfalls ist mit Strafen zu rechnen.

Bin ich verpflichtet ein Gewerbe anzumelden?

Dies hängt davon von deiner unternehmerischer Tätigkeit ab. Um sicher zu gehen solltest du transparent damit mit deinem Finanzamt reden. Falls man euch rückwirkend die Freiberuflichkeit aberkennt, können Steuernachforderungen erfolgen, die man im Vorfeld umgehen sollte.

Muss ich als Freiberufler Umsatzsteuer zahlen?

Dies hängt weniger von der Rechtsform und mehr von deinen Umsätzen ab. Ab 22.000 Euro Umsatz kannst du Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen. Dann bist du grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Brauch ich besondere Unterlagen und Nachweise als Freiberufler?

Dies hängt von deiner Tätigkeit und Branche ab. Ein Arzt muss natürlich ein Studium und Zeugnisse nachweisen.

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