smart gGmbH gründen Firma gemeinnützig

Die Gründung einer gemeinnützigen GmbH

Alle Vor- und Nachteile einer gemeinnützigen Gesellschaft als Unternehmen.

Das Gründen einer Firma kann auch sehr altruistisch motiviert sein. Gerade in der Startup Szene existiert förmlich ein Hype der Social Entrepreneurs, die mit ihre neuen Unternehmen die Gesellschaft insgesamt verbessern wollen. Mit dem Gründen einer gGmbH geht es somit nicht darum, den Unternehmenswert zu steigern bzw. die eigenen Gewinne, sondern es liegt ein Fokus auf Themen wie Entwicklungshilfe, Umweltschutz, Menschenrechte und Nachhaltigkeit. Dafür bietet die gemeinnützige GmbH insbesondere steuerliche Vergünstigungen, die dir ein wirtschaftliches Handeln erleichtern. Die gGmbH bildet also den perfekten Rahmen, gemeinnützige Projekte und betriebswirtschaftliches agieren zu verbinden und trotzdem eine rechtliche Absicherung der GesellschafterInnen zu gewährleisten. Der reine Gründungsprozess vollzieht sich dabei ähnlich dem der GmbH. Auch hier müssen GesellschafterInnen sich einig werden bezüglich ihrer Rechten und Pflichten. Ebenfalls müssen Sie ein Startkapital von 25.000 Euro aufbringen, bei dessen prozentuale Verteilung sich jeweils die Anteile der GesellschafterInnen ergeben. Die GesellschafterInnen sind dann auch nur bis zu jenem Betrag haftbar und müssen bei einem Schadensfall nicht ihr Privatvermögen antasten. Auch muss eine gGmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür muss zum einen der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt werden, als auch die von der Bank nachgewiesene Einzahlung des Stammkapitals an den Notar gesendet werden. Natürlich muss auch die gGmbH beim Gewerbeamt gemeldet und vom Finanzamt steuerlich erfasst werden.

Besonderheiten der gGmbH

Das Tätigkeitsfeld einer gGmbH muss der Gesellschaft als Ganzes zu Gute kommen. Die Themenbereiche, die darunter fallen sind in der Abgabenordnung § 52 nachzulesen. Hier sind beispielhaft ein paar Bereiche aufgezählt: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung der Religion, Förderung der öffentlichen Gesundheit, Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Ob eure Unternehmensidee sich jenen Kategorien zuordnen lässt, solltet ihr im Besten Fall von einem Anwalt überprüfen lassen. Rentabel muss euer Unternehmen aber in jedem Fall sein. Das heißt, für eine gGmbH solltet ihr einen Businessplan erstellen der schlussendlich profitabel sein muss. So solltet ihr auch in einer gGmbH in der Lage sein, marktübliche Personalkosten zu bezahlen. Im Gegensatz allerdings zu einer GmbH könnt ihr euch keine Gewinne als GesellschafterInnen ausschütten lassen; diese dürfen nur für den eigentlichen Tätigkeitszweck entsprechend ausgegeben werden. Selbst bei einer Auflösung der gGmbH dürfen die übrig gebliebenen Vermögensgegenstände nicht unter den Anteilsinhabern neu verteilt werden. Der große Pluspunkt allerdings bei der Unternehmensführung einer gGmbH liegt in den steuerlichen Vergünstigungen. So müsst ihr weder Körperschafts-, noch Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zahlen und könnt eure Gewinne ohne Abzüge in euer Unternehmen reinvestieren.  Je nach Art der Leistung kann die gGmbH von der Umsatzsteuer befreit werden, solange das Tätigkeitsfeld wie gesagt einer der oben genannten Bereiche entspricht. Auch seid ihr als gGmbH berechtigt Spendengelder in Empfang zu nehmen. Spendende können diese wiederum als Sonderausgabe vollumfänglich bei der eigenen Steuererklärung geltend machen und somit die eigene Steuerlast reduzieren. Aufgrund der Möglichkeit Spendengelder zu erhalten und von diversen Steuerarten befreit zu sein, können diese Aspekte natürlich unmittelbar Auswirkungen auf euren gesamten Businessplan haben. Kalkuliert also entsprechend eure Rentabilität unter Berücksichtigung jener Punkte durch.

Der Gesellschaftsvertrag bei der gGmbH

Wenn der Businessplan steht, könnt ihr eine gGmbH im Team gründen. Ein jeder von euch ist dann ein GesellschafterIn, mit einer unterschiedliche Höhe an Eigenkapital, welches in das Stammkapital des Unternehmens eingebracht wird. Wie bei einer GmbH ist ein Stammkapital von 25.000 Euro notwendig. Bedingt durch die möglicherweise unterschiedlichen prozentualen Verteilungen des Stammkapitals entstehen ebenfalls unterschiedliche Rechte und Pflichten für die GesellschafterInnen, die ihr in einem Gesellschaftsvertrag näher beleuchten solltet. Zudem solltet ihr auch verschiedene Best-Case und Worst-Case Szenarien in einem Gesellschaftsvertrag festhalten. Außerdem müsst ihr noch die Geschäftsführerposition bestimmen, damit klar wird, welche Personen administrativ das Unternehmen leiten werden. Besondere Aufmerksamkeit muss in dem Vertrag die Beschreibung von eurem Tätigkeitsfeld zugesprochen werden. Der Fokus auf einen gemeinnützigen Aspekt muss klar ersichtlich sein. Es sind empfiehlt sich sogar den Vertrag im Vorfeld von einer Unternehmensberatung überprüfen zu lassen, damit ihr als eine gGmbH auch angenommen und akzeptiert werdet. Dies hängt final von einer Überprüfung durch das Finanzamt ab. Bedingt durch die steuerlichen Begünstigungen, die der gGmbH zugeschrieben werden, wird diese Überprüfung sehr genau vorgenommen. 

Notarielle Beglaubigung und Eintragung in das Handelsregister

Wenn der Gesellschaftsvertrag feststeht, müsst ihr diesen notariell beglaubigen lassen. Dafür solltet ihr euch rechtzeitig um einen Notartermin kümmern, bei dem alle GesellschafterInnen anwesend sind. Der Notar ist dann angehalten die Ausweise der GesellschafterInnen zu überprüfen und den Gesellschaftsvertrag laut vorzulesen. Im Anschluss wird der Notar die Anmeldung für das Handelsregister vorbereiten. Eine Eintragung findet dann final statt, sobald der Überweisungsbeleg des Stammkapitals in das Geschäftskonto zum Notar weitergeleitet wurde. Es ist also notwendig, dass ihr für das Unternehmen ein Geschäftskonto einrichtet. Dafür solltet ihr euch ebenfalls einen Termin bei der Bank geben lassen. Alle Anteilseigner sind an dem Termin dann verpflichtet das Stammkapital entsprechend einzuzahlen. Im Folgenden habt ihr eine Tabelle der möglichen Banken die auf ein Geschäftskonto bereitstellen

Geldeingang p.m.
Euro
∅ Guthaben:
Euro
Zusatzoptionen:
ec-Karte
Kreditkarte
Nur Filialbanken
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Zahlungseingang: 3000 € / Guthaben: 5000 €
Wallester Business Wallester Free
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
FYRST Gründerkonto
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • 4,00 € beleghaft
FYRST Fyrst Base
72,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
FINOM Start
84,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
Vivid Money Basic
84,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
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Gewerbeanmeldung und IHK Beitritt

Nach der Einzahlung des Stammkapitals in das Geschäftskonto muss die gGmbH dem Gewerbeamt gemeldet werden. Anschließend erhaltet ihr Unterlagen vom Finanzamt, bei der ihr dazu aufgerufen werdet, diverse Informationen zum Unternehmen anzugeben, damit man euch steuerlich erfassen kann. Zuzüglich prüft das Finanzamt auch euer Tätigkeitsfeld und entscheidet anhand dessen, ob ihr tatsächlich als gGmbH registriert werdet. Sollte das Finanzamt dies ablehnen, müsst ihr euch als GmbH neu ausweisen. Dafür ist tatsächlich ein erneuter Durchlauf aller Schritte (einschließlich einer notariellen Beglaubigung) von Nöten. Genau deshalb empfiehlt es sich den Gesellschaftsvertrag vorab detailliert prüfen zu lassen. Außerdem musst ihr als gGmbH noch der IHK beitreten. Der Anmeldebogen würd euch in der Regel automatisch erreichen, genauso wie die Unterlagen vom Finanzamt, kurz nachdem das Gewerbe angemeldet wurde. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, auch wenn ihr gemeinnützig tätig seid. Die Höhe der Beiträge an die IHK ist davon abhängig wie viel Umsatz ihr tatsächlich jährlich erwirtschaftet.

Verpflichtungen

Wenn all diese Schritte erfolgreich durchlaufen sind und ihr tatsächlich auch als gGmbH offiziell vom Finanzamt registriert worden seid, könnt Ihr loslegen. Dabei wünschen wir euch schon an diesem Punkt viel Erfolg für euer zukünftiges unternehmerisches Handeln. Achtet aber darauf, dass jegliche Änderung eures Tätigkeitsfeldes vom Finanzamt erneut überprüft werden muss. Die steuerlichen Vorteile genießt ihr nämlich nur, wenn der wohltätige Zweck erfüllt bleibt. Solltet ihr euer Unternehmen oder nur einen Bereich, doch mit einer reinen Gewinnorientierung betreiben, müsst ihr auf jene Einnahmen wieder die üblichen Steuern abführen. Dafür ist also eine gesonderte Buchhaltung notwendig und wichtig, denn jegliches Zuwiderhandeln führt zu strafrechtlichen Konsequenzen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Warum heißt es „gemeinnützige GmbH“?

Die unternehmerische Tätigkeit verfolgt einen gemeinnützigen Zweck. Somit werden die Erträge aus dem Unternehmen für diesen Zweck (z.B. Umweltschutz, Artenschutz, Menschenrechte) genutzt werden. 

Was sind die Steuervorteil einer gGmbH?

Ihr müsst weder Körperschafts-, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Somit könnt ihr eure Gewinne ohne Abzüge in das Unternehmen reinvestieren. 

Wie erfolgt die Ausschüttung von Gewinnen bei einer gGmbH?

Ihr dürft den Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern nur ein marktübliches Honorar als Personalausgabe zahlen. Eine Gewinnausschüttung ist nicht möglich.

Wie viele Personen sind für die Gründung einer gGmbH notwendig?

Es gibt bei der Gründung einer gGmbH keine Mindestanzahl an Gesellschaftern. Theoretisch ist auch eine Gründung als Einzelperson möglich.

Wie viel Stammkapital braucht eine gGmbH?

Ähnlich wie bei einer GmbH müssen auch 25.000 Euro bei der Gründung als Stammkapital hinterlegt werden.

Was sind die Besonderheiten bei der Namensgebung?

Tatsächlich muss der gemeinnützige Zweck und das Tätigkeitsfeld im Namen sofort ersichtlich sein.

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