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Alle Infos zur Gründung einer Holding

Möglichkeiten mit einer Holding ein sinnvolles Firmenkonstrukt aufzubauen findest du hier.

Eine Holding lässt sich schwerlich mit anderen typischen Rechtsformen, wie einer GmbH, UG oder auch AG vergleichen. Sie ist im strengen Sinne auch keine Rechtsform, sondern eine Unternehmensstruktur. Ein großer Vorteil dieser Struktur kann in den steuerlichen Begünstigungen gesehen werden, die allerdings auch mit einem erhöhten administrativen bzw. bürokratischen Aufwand verbunden sind. Klassischerweise unterteilt sich eine Holding in eine Muttergesellschaft und mehrere Tochtergesellschaften. Die Muttergesellschaft besitzt mindestens 10% und maximal 100% der Anteile der jeweiligen Tochtergesellschaften. Eine maximale Anzahl an möglichen Tochtergesellschaften es vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.

Einordnung der Holding-Varianten

Es lassen sich unterschiedliche Holding-Varianten differenzieren. Es gibt zum einen die “operative Holding”. Hierbei ist die Muttergesellschaft operativ tätig und die Tochtergesellschaften sind eher vergleichbar mit Außenstellen oder Niederlassung im Ausland. Eine weitere Variante ist die “Management Holding”. Die Muttergesellschaft übernimmt dann die strategische Steuerung der Tochtergesellschaften und besetzt entsprechen die dortigen Geschäftsführerpositionen. Eine weitere Variante ist die “Finanz Holding”. In diesem System übernimmt die Muttergesellschaft keinerlei administrative Aufgaben, sondern kümmert sich ausschließlich um die Vermögensverwaltung. Diese Variante lässt sich veranschaulichen mit dem Gleichnis einer Bank, bei der die Muttergesellschaft die Tochtergesellschaften bei Bedarf mit finanziellen Ressourcen versorgt. Darüber hinaus gibt es noch die “strukturelle Holding”. Die Tochtergesellschaften fokussieren sich dabei auf unterschiedliche Unternehmensbereiche, wobei die Muttergesellschaft dann für die interne Organisation zuständig ist. Solch eine Aufteilung der Tochterunternehmen kann besonders vorteilhaft in der Markenwahrnehmung sein. Angenommen ihr wollt als Muttergesellschaft ein Produkt in verschiedenen Varianten vertreiben (sowohl Hochpreisig als auch Niedrigpreisig), dann lohnt es sich durch die Differenzierung in die Tochtergesellschaften jeweils ein anderes Unternehmen für die Produktion und Vermarktung zu beauftragen, um das jeweilige Markenimage nicht zu verwässern. Gebündelt würden allerdings beide Erlösströme letztendlich dann doch bei der Muttergesellschaft landen. Als letztes kann die “Holding als Gesellschafter” Variante genannt werden. Das Mutterunternehmen übernimmt dann die Rolle eines regulären Gesellschafters ein, die im Tochterunternehmen operativ tätig ist.

Gründungsablauf einer Holding

Um nun eine Holding konkret zu gründen sind mehrere Abläufe denkbar. Eine Variante wäre es, das mindestens zwei neue Unternehmen gegründet werden. Eines davon wird dann als Muttergesellschaft definiert und erhält automatisch die Anteile an der ebenfalls neu gegründeten Tochtergesellschaft. Die zweite Möglichkeit wäre es, dass nur ein neues Unternehmen gegründet wird, welches automatisch als Mutter oder Tochtergesellschaft fungiert und je nach Beziehungsverhältnis zu einem bereits bestehenden Unternehmen angeschlossen wird.  Schlussfolgernd werden in der letzten Variante zwei bereits bestehende Unternehmen einfach nur in eine Holding Struktur integriert. Dafür erwirbt eines der beiden Unternehmen die jeweiligen Anteile des anderen Unternehmens und fungiert fortan als Muttergesellschaft. Grundbedingung für diese Unternehmensstruktur ist allerdings, dass alle beteiligten Unternehmen den Kapitalgesellschaften zugeordnet werden und schlussfolgernd je nach Rechtsform ein Mindestmaß an Stammkapital aufweisen. Dabei ist es unerheblich, ob alle Unternehmen nun eine UG, GmbH oder AG sind. Die Unternehmen können, die jeweils strategische passende Rechtsform vorab frei wählen.   Demzufolge kann auch der Gründungsprozess sehr unterschiedlich ablaufen. Je nachdem welche Variante gewählt wird muss zunächst das jeweilige Unternehmen gegründet werden. Dafür gelten dann je nach Rechtsform die dort üblichen Verfahren. So ist es beispielsweise bei einer GmbH üblich, dass sich mehrere Gesellschafter über ein Gesellschaftsvertrag hinsichtlich ihrer Rechten und Pflichten einig werden. Diesen Vertrag muss dann von einem Notar beglaubigen werden. Anschließend muss ein Gewerbe angemeldet und beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden. Außerdem muss zeitgleich das benötigte Stammkapital in ein Geschäftskonto hinterlegt werden. Dieser Vorgang ist jetzt hier nur beispielhaft für die Gründung einer GmbH in Kurzform skizziert, aber genau von den jeweiligen Abläufen der direkten Unternehmensgründung ist auch das grundsätzliche Verfahren bei einer Holding abhängig. Ihr könnt euch gerne hier zu den einzelnen Rechtsformen weiter informieren. Dafür haben wir entsprechende Artikel angelegt. Auch ist für jede Rechtsform ein gesondertes Geschäftskonto von Nöten. Eine mögliche Übersicht der Banken haben wir euch hier vorbereitet:

Geldeingang p.m.
Euro
∅ Guthaben:
Euro
Zusatzoptionen:
ec-Karte
Kreditkarte
Nur Filialbanken
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Zahlungseingang: 3000 € / Guthaben: 5000 €
Wallester Business Wallester Free
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
FYRST Gründerkonto
0,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • 4,00 € beleghaft
FYRST Fyrst Base
72,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
FINOM Start
84,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
Vivid Money Basic
84,00 €
  • 0,00 € beleglos
  • -- € beleghaft
* Werte für gewählten Zeitraum, die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Zinssätze vom 15.11.2024. Alle Angaben ohne Gewähr, © financeAds.net
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Vor- und Nachteile einer Holding

Grundsätzlich werden die Unternehmen ihrer Rechtsform entsprechend besteuert. In der Regel sind daher die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu nennen. Bei einer Holding entstehen allerdings große Einsparmöglichkeiten. So sind die Gewinne bei dem Verkauf einer Tochtergesellschaft für die Muttergesellschaft zu 95% des erzielten Verkaufspreises steuerfrei. Nur die verbliebenen 5% werden entsprechend versteuert. Sollten grundsätzlich Gewinne aus der Tochter-Holding in die Muttergesellschaft überführt werden, werden auch diese nur zu 5 Prozent versteuert. Darüber hinaus haftet eine Muttergesellschaft bei einer Holding nicht für die Tochterunternehmen. Nachdem also die Gewinne von den Tochterunternehmen auf die Muttergesellschaft überführt wurden, sind sie dort sicher gelagert, sodass diese bei einem Haftungsfall der Tochterunternehmen nicht angetastet werden dürfen. Sollte es also zu einem Schadensfall kommen oder ein Gläubiger kann nicht bedient werden haftet die Tochtergesellschaft lediglich mit der Höhe des dort vorherrschenden Stammkapitals. Die Vorteile der Betriebsaufspaltung in Mutter- und Tochtergesellschaften senkt also enorm das jeweilige Betriebsrisiko. Das Vermögen aus den Tochtergesellschaften wird durch den Transfer zur Muttergesellschaft entsprechend geschützt. Zudem können die jeweiligen Tochtergesellschaften sich mit einer unterschiedlichen Markenidentität und auch Markenwahrnehmung am Markt präsentieren. Als Nachteil ist aber natürlich klar der hohe administrativen Aufwand zu nennen. So sollten die benötigten Ressourcen für die bürokratischen Vorgänge und den Steuerberater nicht vernachlässigt werden. So ist zusammenfassend also die Holding-Struktur für große Unternehmen sehr reizvoll, da bei Bedarf Geschäftsfelder gewinnbringend und fast steuerfrei veräußert werden können. Auch kann die Risikobereitschaft für die Erschließung neuer Geschäftsfelder erhöht werden, da im Zweifelsfall die Muttergesellschaft keine Haftung übernimmt. Aber auch für Start-Ups kann der Anschluss an eine Holding interessant sein, insbesondere wenn die Gründung von Anfang an mit einer Exit Strategie verbunden ist. Dann wäre es nämlich das Ziel das Start-Up Unternehmen schnell zu puschen um es Gewinnbringend entsprechend schnell wieder zu veräußern.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer ist berechtigt eine Holding zu gründen?

Diese Rechtsform steht grundsätzlich jedem offen, das es sich bei einer Holding eher um eine Unternehmensstruktur handelt. Bei dieser Struktur gibt es eine Muttergesellschaft und eine bzw. mehrere Tochtergesellschaften, wobei die Muttergesellschaft 10% der Anteile an der Tochtergesellschaften innehat. Weitere Rahmenbedingungen können gerne aus diesem Artikel entnommen werden.

Welche Steuervorteile bietet eine Holding?

Grundsätzlich ist ein hoher organisatorischer Aufwand von Nöten für die Gründung einer Holding. Unter bestimmten Vorraussetzungen kann eine Holding aber sehr gut dafür genutzt sein, das unternehmerisches Risiko zu mildern und Steuern zu sparen. So sind Veräußerungsgewinne, die von der Tochter- zur Muttergesellschaft übertragen werden, zu 95 Prozent steuerfrei. 

Welche Rechtsform hat eine Holding?

Eine Holding ist ein Zusammenschluss zwischen einer Muttergesellschaft und einer bzw. mehrer Tochtergesellschaften. Die jeweiligen Unternehmen können dabei verschiedene Rechtsformen innehaben, z.B. GmbH, UG, Aktiengesellschaft und Holding.

Welches sind typische Beispiele einer Holding in Deutschland?

Die Unternehmen Media-Saturn-Holding GmbH, die Metro AG, die Exxon Mobil Central Europe Holding GmbH und die Heraeus Holding GmbH sind typische Vertreter.

Muss eine Holding eine Gewerbesteuer zahlen?

Solange die Freibetragsgrenze von 24.500 Euro nicht überschritten wird, muss eine Holding theoretisch auch keine Gewerbesteuer zahlen.

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