Was ist eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR)

Hier erklären wir die das Verfahren der Einnahmeüberschussrechnung.

Für das Finanzamt und eurer Steuererklärung ist es wichtig, dass ein jedes Unternehmen einer die Einnahmen und Ausgaben Buch führt. Für die Gewinnermittlung bei einer einfache Buchhaltung genügt in Deutschland die Einnahmenüberschussrechnung (auch kurz EÜR), deren Verfahren im $ 4 Abs. 3 EStG definiert ist. Bei diesem Verfahren wird jeder Geschäftsvorgang auf nur ein Konto verbucht und ist entweder als Einnahme (beispielsweise durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen) oder eben als Ausgabe (durch gezahlte Löhne und Mietkosten) zu werten. Dieses Verfahren ist also wesentlich einfacher und unbürokratischer zu handhaben als eine doppelte Buchhaltung. Die Vorzüge der einfachen Buchführung können insbesondere Freiberufler nutzen und Gewerbetreibende deren Jahresumsatz unter 600.000 Euro liegt. Unternehmen die diese Grenze entsprechend überschreiten sowie alle Kapitalgesellschaften sind auf jeden Fall zu einer doppelten Buchführung verpflichtet.

Ablauf der EÜR

Im Laufe des Geschäftsjahres müssen alle Belege für die Einnahmen und die Ausgaben aufbewahrt werden, da die Einnahmenüberschussrechnung wichtiger Bestandteil der Steuererklärung ist, die ihr in jedem Fall dem Finanzamt zusenden müsst. So empfiehlt es sich bereits im laufenden Geschäftsjahr alle Einnahmen und Ausgaben in einer Excel Tabelle zu erfassen, die Belege abzuheften und zu sortieren. Bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung müssen die Nettoeinnahmen und die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Als Einnahme ist nicht nur der Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zu werten, sondern auch der Verkauf von Anlagevermögen oder Mieteinahmen. Diese Quellen generieren ja auch Einnahmen und müssen ebenfalls als solche in der Steuererklärung verbucht werden. Die Umsatzsteuer bei den Einnahmen hingegen kann als Ausgabe gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden und muss demzufolge natürlich nicht als Gewinn verbucht werden. Ähnliches gilt auch bei den Ausgaben. Auch hier müssen die Nettoausgaben und die Vorsteuer gesondert ausgewiesen werden. Die Vorsteuer ist in dieser Konstellation die Umsatzsteuer, die in den Rechnungen eurer Anschaffungen ausgewiesen wurde. Ihr könnt die Vorsteuer mit der abgeführten Umsatzsteuer verrechnen, oder würden sie als steuerliche Erleichterung zugezahlt bekommen (außer ihr nutzt die Kleinunternehmerregelung). Einige Kosten z.B. teure Maschinen, dürfen nicht vollumfänglich in einem Geschäftsjahr als Ausgabe gewertet werden, sondern müssen gleichmäßig verteilt über die Laufzeit schrittweise abgeschrieben werden. Würde diese Regelung nicht gelten, hätten sonst Unternehmen jeweils einen Anreiz, sich in jedem Jahr neue Maschinen anzuschaffen, um den Gewinn künstlich zu senken, wobei gleichzeitig aber natürlich die Vermögensgegenstände innerhalb des Unternehmens dann weiter wachsen würden. Als Betriebsausgaben werden noch die Lohnzahlung, externe eingekaufte Dienstleistungen, der Einkauf von Materialien und Ressourcen, Miete für Geschäftsräume, Reparaturkosten und Versicherung gewertet. Das heißt der reale Gewinn lässt sich letztendlich nach der folgenden Formel berechnen: Gewinn = Gesamteinnahmen – Gesamtausgaben – Abschreibung

Sendung der Daten an das Finanzamt

Ihr müsst davon ausgehen, dass die Einnahmenüberschussrechnung vom Finanzamt überprüft wird. Aufgrund dessen sollten Unterlagen und Verzeichnisse angefertigt werden, in denen klar erkennbar ist, welche Einnahmen erzielt wurden und welche Ausgaben vollumfänglich abgeschrieben werden konnten bzw. schrittweise abgeschrieben wurden (also über ihre gesamte Laufzeit). Die finale Einnahmenüberschussrechnung einschließlich all dieser Unterlagen, muss schlussendlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dies kann entweder durch die Anlage EÜR bei der Steuererklärung mit dem ElsterFormular geschehen oder als Aufgabe an den Steuerberater übertragen werden. Hierbei sei noch erwähnt, dass ihr nach der Übertragung als Unternehmen zu Aufbewahrungsfristen verpflichtet seid. Per Gesetz müssen alle Unterlagen im Original mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden und abrufbar sein. 

Zusätzliche Regelungen

Bei dieser einfachen Rechnung gibt es noch ein paar gesonderte Punkte, die hier erklärt werden sollen, z.B. das Zuflussprinzip. Angenommen euer Unternehmen hat eine Rechnung noch im Dezember des Vorjahres gestellt und diese Rechnung wurde erst im darauffolgenden Jahr beglichen, dann gilt für die Einnahmenüberschussrechnung eben das Datum, an dem die Einnahmen auf das Konto eingegangen sind; nicht das Rechnungsdatum. In diesem Fall würden die Einnahmen also einfach in dem folgenden bzw. aktuellen Geschäftsjahr verbucht werden. Darüber hinaus ist es wichtig, Ausgaben hinsichtlich der Abschreibungsmodalitäten zu kategorisieren. Anschaffung bis zu 800 Euro können noch komplett Im laufenden Geschäftsjahr abgeschrieben werden. Anschaffungen, die zwischen 150 und 1.000 Euro jeweils gekostet haben, können gebündelt in einem sogenannten Pool über die kommenden fünf Jahre prozentual abgeschrieben werden. Ein solcher Pool kann in jedem Geschäftsjahr neu veranschlagt werden. Alle weiteren Anschaffungen, die über diese jeweiligen Grenzwerte liegen, müssen über eine festgelegte Nutzungsdauer bzw. Laufzeit abgeschrieben werden. Als weitere Besonderheit bei der Einnahmenüberschussrechnung gilt es das Kassenbuch zu erläutern. Insbesondere Einzelhändler sind verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen, welches den jeweiligen Bargeldbestand in einer Kasse verifiziert. So kann natürlich durch den Verkauf von Produkt, Geld in die Kasse eingezahlt werden und am Tages- oder Wochenende aber auch wieder entnommen werden, um es auf ein sprechendes Bankkonto einzuzahlen. Diese Vorgänge müssen transparent und nachweisbar sein. Eine weitere Besonderheit bei diesem Buchführungsform ist die Verfahrensweise mit Darlehen, denn diese sind grundsätzlich keine Einnahmen. Auch die Rückzahlung eines Darlehens ist nicht als Ausgabe zu werten. Allerdings gilt es die Zinsen, die für die Rückzahlung zusätzlich aufgebracht werden müssen als Ausgabe zu verbuchen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist im Vergleich zur doppelten Buchführung wesentlich einfacher umzusetzen. Zudem bedarf es bei der Erstellung kein Steuerberater, wodurch sie auch günstige Alternative ist. Diese Einfachheit kann auch zum Nachteil werden, da vereinzelte Einblicke in Verlust und Gewinngeschäfte verlogen gehen. Dadurch fällt es manchmal auch schwer unternehmerische Entscheidungen basierend auf Daten und Zahlen umzusetzen.

Wann muss eine Einnahmenüberschussrechnung an das Finanzamt gesendet werden?

Die Einnahmenüberschussrechnung muss jährlich als Bestandteil der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der doppelten Buchführung?

Bei der Einnahmenüberschussrechnung wird jeder Geschäftsvorgang auf ein Konto verbucht. Daher gilt dieser entweder als Einnahme (z.B. durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen) oder eben als Ausgabe (durch gezahlte Löhne und Mietkosten). Bei der doppelten Buchführung hingegen wird jeder Geschäftsvorgang auf 2 Konten jeweils im Bereich „Soll“ und „Haben“ verbucht (also Eingang und Ausgang). Dabei müssen sich alle Vorgänge stets die Waage halten. Die Einnahmenüberschussrechnung ist also deutlich einfacher zu handhaben.

Wann genügt dem Finanzamt die Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmenüberschussrechnung ist insbesondere für Freiberufler geeignet und Gewerbetreibende deren Jahresumsatz unter 600.000 Euro liegt. Sollte ein Unternehmen diese Grenze überschreiten sowie alle Kapitalgesellschaften sind die Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Wie wird die Einnahmenüberschussrechnung erstellt?

Letztendlich erfolgt bei der Einnahmenüberschussrechnung eine Gewinnermittlung. Ein Unternehmen muss also die erzielten Erträge innerhalb eines Kalenderjahres errechnen, um davon die Summe der Ausgaben wieder abzuziehen. Der verbleibende Rest bildet den Gewinn, der in der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt angegeben werden muss.

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