Alles über die Regelung für Kleinunternehmer
Hier erfährst du Vor- und Nachteile zum Thema Kleinunternehmerregelung.
In diesem Artikel haben wir euch die wichtigsten Informationen für die Kleinunternehmerregelung zusammengetragen, insbesondere wenn ihr demnächst alleine oder im Team gründen möchtet, kann die Regelung für euch sehr attraktiv sein, da sie je nach Businessplan steuerliche Vorteile bietet und den bürokratischen Aufwand anfangs sehr reduziert. Wenn eurer Unternehmen im aktuellen Geschäftsjahr weniger als 22.000€ Umsatz erwirtschaftet hat und im laufenden Jahr die 50.000€ Marke nicht überschreiten wird, könnt ihr beim Finanzamt nach der Gründung angeben, dass ihr als Kleinunternehmen geführt werden möchtet.
Steuerliche Besonderheiten
Diese Regelung ist besonders interessant für kreative Berufe oder Programmierer, die keine teuren Maschinen oder Materialien benötigen. Im § 19 des USTG ist nämlich geregelt, dass Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, gleichzeitig aber auch keine Vorsteuer geltend machen können. Das bedeutet, wenn ihr als Kleinunternehmer eine Rechnung schreibt, muss die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Dafür ist allerdings der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ auf der Rechnung verpflichtend. Wenn eure Kunden nun Firmen sind, ist diese Regelung aus Sicht der Firmen zunächst unwichtig. Denn wenn sie bei euch kaufen, würden sie andernfalls die Mehrwertsteuer sowieso als Vorsteuer geltend machen. Für Privatpersonen als Kunden ist der Nettopreis aber natürlich tatsächlich günstiger und reizvoller. Im Umkehrschluss entfällt für euch bei der Kleinunternehmerregelung allerdings die Möglichkeit die Vorsteuer geltend zu machen. Wenn euer Unternehmen zum Beispiel eine Vielzahl an Anschaffungen tätigt, kann eben die Mehrwertsteuer jener Produkte nicht als Vorsteuer verrechnet werden und ihr erhaltet sie somit auch nicht vom Finanzamt wieder, sondern ihr zahlt den vollen Preis. Somit solltet ihr als Unternehmer abwägen, welche Regelung für euch reizvoller erscheint. Wenn ihr als Programmierer lediglich einmalig einen Computer und Software benötigt, lohnt sich die Regelung auf jeden Fall, da ihr zur Produktion eurer eigenen Produkte bzw. Dienstleistungen keine regelmäßigen Anschaffungen tätigen müsst, andernfalls sollte möglicherweise auf die Regelung verzichtet werden. Wenn ihr gegenüber dem Finanzamt also angebt, das eure Umsätze unter den Grenzbereichen liegen und ihr somit die Kleinunternehmerregelung nutzen wollt, verpflichtet euch diese Regelung für 5 Jahre. Ihr könnt also nicht jährlich das System wechseln, sondern eben nur alle 5 Jahre. Falls ihr allerdings mit den Umsätzen über die Grenzbereiche landet, entfällt automatisch die Kleinunternehmerregelung. So stellt sich zusammenfassend durchaus die Frage, welche Ausgaben sich bei dieser Regelung absetzen lassen? Die Antwort: Keine. Dafür entfällt allerdings auch ein erheblicher bürokratische Aufwand. So ist nur eine einfache Buchführung notwendig, es muss keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen, es gibt keine Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettobeiträgen und auch der Umsatzsteuersatz muss je nach Produktkategorie nicht angepasst werden.
Kleinunternehmerregelung bei Einzelunternehmen
Nun gibt es durchaus Rechtsformen, für die jene Regelung besonders interessant und empfehlenswert ist. Zum einen können natürlich Freiberufler, die unternehmerisch tätig sind, davon profitieren. Zu dieser Gruppe zählt man, wenn man primär geistig und kreativ schöpferisch tätig ist (wie beispielsweise ein Architekt, Autor oder Künstler). Bei dieser Rechtsform ist es auch nicht notwendig ein Gewerbe anzumelden. Es genügt, wenn ihr das Finanzamt entsprechend informiert und um die Unterlagen zur steuerlichen Erfassung bittet. Basierend auf eurem Tätigkeitsfeld entscheidet auch das Finanzamt, ob ihr zu den Katalogberufen zählt und somit als Freiberufler agieren könnt. Ebenfalls ist man als Freiberufler nicht verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Somit ist der Organisationsaufwand nochmals geringer. Allerdings haften Freiberufler auch mit ihrem eigenen privaten Vermögen bei einem Schadensfall. Ebenso können natürlich auch Kaufleute von der Einzelunternehmer Regelung profitieren. Die Rechte und Pflichten sind dabei mehr oder weniger identisch zu denen der Freiberufler. Allerdings müssen sich Kaufleute noch im Handelsregister als “eingetragener Kaufmann” bzw. “eingetragene Kauffrau” verzeichnen lassen. Ansonsten ist die unternehmerische Tätigkeit als Kaufmann, ohne große bürokratische Aufwände möglich.
Kleinunternehmerregelung bei Personengesellschaften
Bei der GbR handelt es sich um eine Unternehmensgründung mit mindestens zwei Gesellschaftern, beispielsweise zwei Freiberuflern. Auch eine solche Rechtsformen kann als Kleinunternehmen gewertet werden, wenn sie unter den besagten Umsatzgrenzen jährlich liegt. Die Rechtsform eignet sich daher besonders gut für Kreativschaffende, die gemeinsam in einem Unternehmen tätig sein wollen (beispielsweise wenn die jeweiligen Kompetenzbereiche der Gesellschafter zwar verschieden sind, aber ergänzend und bereichernd). Aufgrund dessen, dass in einer GbR der einzelne Gesellschafter eben nicht mehr alleine für sein Schaffen verantwortlich ist, empfehlen wir dringend eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn bei einer GbR bzw. als Gesellschafter einer GbR, muss ein jeder im Schadensfall mit dem eigenen Privatvermögen haften, auch wenn der Schadensfall im Tätigkeitsfeld des anderen Gesellschafters lag. Auch die UG bietet eine interessante Alternative für Kleinunternehmer, da sie sehr ähnlich funktioniert wie eine GmbH, allerdings das Stammkapital symbolisch auf 1 € reduziert werden kann. Bei einer UG sind die Gesellschafter verpflichtet, ein Viertel der Gewinne in das Unternehmen einzubehalten, bis das reguläre Stammkapital einer GmbH erreicht wurde. Wenn dies der Fall ist, muss das Unternehmen auch automatisch in eine GmbH transferiert werden. Der große Vorteil ist allerdings, dass bis dahin tatsächlich die Gesellschafter nur in der Höhe des Stammkapitals haften. Darüber hinaus erfolgt keine Haftung mit dem Privatvermögen eines Einzelnen. Solange (insbesondere bei der Gründung einer UG) die Jahresumsätze ebenfalls unter den Richtlinien der Kleinunternehmerregelung liegen, kann die UG die Kleinunternehmerregelung auch nutzen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sollte euer Unternehmen im aktuellen Geschäftsjahr weniger als 22.000€ Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Jahr die 50.000€ Marke nicht überschreiten, dann könnt ihr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, gleichzeitig aber auch keine Vorsteuer geltend machen können. Das bedeutet, wenn ein Kleinunternehmer eine Rechnung schreibt, muss die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden.
Wenn ein Unternehmer auf die Kleinunternehmerregelung freiwillig verzichtet, z.B. um die Vorsteuer geltend zu machen können, ist das Unternehmen an dieser Entscheidung fünf Jahre lang gebunden.
In dem Moment, wo euer Unternehmen die Umsatzgrenzen überschreitet, entfällt die Kleinunternehmerregelung automatisch. Fortan muss dann auf jeden Fall wieder die Umsatzsteuer auf den Rechnungen kenntlich gemacht werden.
Interessant ist die Kleinunternehmerregelung insbesondere für Freiberufler, Kaufleute aber auch für GbR und UG Unternehmen kann die Regelungen je nach Geschäftsmodell interessant sein. Es hängt primär davon ab wie attraktiv und sinnvoll es ist die Vorsteuer geltend zu machen oder eben die Umsatzsteuer abzuführen. Beide Aspekte müssen abgewogen werden.